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Der Gemeinderat als oberste Behörde einer Gemeinde

In vielen Gemeinden ist der Gemeinderat die bekannteste Behörde. Aber was macht dieser Rat eigentlich und wie funktioniert er? Es handelt sich um ein spannendes Gremium mit vielfältigen Aufgaben.

Der Gemeindevorstand, auch als Gemeinde- oder Stadtrat bezeichnet, ist die oberste Gemeindebehörde und ihm obliegt auch die politische Verantwortung. Gemäss § 47 Abs. 1 GG muss der Gemeindevorstand mindestens fünf Mitglieder, einschliesslich des Präsidenten umfassen. Grundsätzlich wäre eine gerade Anzahl an Mitgliedern zulässig, es kann aber bei umstrittenen Geschäften die Mehrheitsfindung erschweren.

Wahl des Gemeinderats

Die Mitglieder des Gemeinderats werden an der Urne gewählt. Bei Erneuerungswahlen wird der Gemeinderat in vielen Gemeinden mit einem leeren Wahlzettel gewählt. Alle vier Jahre wird der Gemeinderat gewählt, es existiert allerdings keine Beschränkung der Amtsdauer. Auch in Zollikon wird es so sein, dass am 01. Juli 2026 der neu gewählte Gemeinderat seine Amtsgeschäfte beginnt, wobei es zulässig ist die Ressorts bereits vor dem 01. Juli zuzuteilen. Nach wie vor ist das Amt ein Nebenamt und wird entschädigt. Eine solche Entschädigungsverordnung existiert selbstverständlich auch in Zollikon. Der Gemeinderat ist für die strategisch-politische Planung verantwortlich. Das operative Geschäft besorgt die Verwaltung unter Führung des Gemeindeschreibers. Die Verwaltung ist hierarchisch aufgebaut und grundsätzlich sollte das Prinzip verfolgt werden, dass Aufgaben, Kompetenzen und Verantwortlichkeiten auf einer Stufe sind. In vielen Gemeinden ist es aber so, dass der Gemeinderat z.B. im Personalbereich Kompetenzen hat. So kann es sein, dass er für die Schaffung neuer Stellen zuständig ist, die Einstellung bestimmter Personengruppen besorgt oder Lohnerhöhungen genehmigt.

Die Rolle des Gemeindepräsidenten

Der Gemeindepräsident wird nicht aus dem Rat selbst heraus konstituiert und ist den anderen Mitgliedern nicht einfach gleichgestellt, auch wenn man das vielleicht als Aussenstehender glauben mag. Er hat tatsächlich eine Sonderstellung. Der Präsident leitet die Sitzungen und ist für die Geschäfte verantwortlich. Der Gemeindepräsident muss auch seine Kollegen in dem Sinne überwachen, dass sie ihren Pflichten nachgehen. Allerdings wird sein Handlungsspielraum auch wieder eingeschränkt, denn er verfügt über kein Weisungsrecht. Er hat einige besondere Befugnisse wie z.B. den Entscheid dringlicher Geschäfte und verfügt über den Stichentscheid bei Abstimmungen und Wahlen. Die meisten Stimmbürger werden den Gemeindepräsidenten bei einer Gemeindeversammlung erleben. Dort leitet er die Versammlung.

Kommissionen und Berater

Neben dem Gemeinderat gibt es in vielen Gemeinden noch Kommissionen. Hierbei ist es wichtig zu wissen, dass die eigenständigen Kommissionen tatsächlich eine Eigenständigkeit aufweisen. Weisungs- oder Selbsteintrittsrechte des Gemeinderats bestehen nicht. In Zollikon gibt es Behörden, Kommissionen und Ausschüsse. Grundsätzlich ist es aber so, dass der Gemeinderat seine unübertragbaren und unentziehbaren Aufgaben nicht delegieren darf. Möglich ist aber, dass er Verwaltungsangestellte oder sogar externe Berater und Fachleute in die Beratung miteinbezieht.

Der Gemeinderat ist eine sehr spannende Behörde mit einem grossen Spielraum für aktive Mitwirkung und Gestaltung. Es ist nach wie vor ein Milizamt, dennoch ist es hilfreich, wenn man als Behördenmitglied Fachkenntnisse mitbringt – es ist aber auch möglich sich in sein Ressort und in die Dossiers einzuarbeiten. Auf jeden Fall ist die Aufgabe eines Mitglieds des Gemeinderats spannend, abwechslungsreich und lehrreich.

Quelle: JENNI, § 47, S. 321- 330, Kommentar zum Zürcher Gemeindegesetz, 2. Auflage 2025.